ASA-Beizug nach EKAS-Richtlinie 6508: Was Schweizer Unternehmen wissen müssen
Arbeitgebende in der Schweiz sind verpflichtet, für die Sicherheit und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. Wie das organisiert werden muss, konkretisiert die EKAS-Richtlinie 6508 über den Beizug von Arbeitsärztinnen und -ärzten und anderen Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit – kurz ASA-Richtlinie. Dieser Beitrag zeigt, was sie verlangt und wie Unternehmen sie pragmatisch umsetzen.
Wer ist betroffen?
Die Richtlinie gilt grundsätzlich für alle Betriebe mit Arbeitnehmenden in der Schweiz. Rechtliche Grundlage ist die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV). Bestehen im Betrieb besondere Gefährdungen – etwa durch Maschinen, Arbeiten in der Höhe, Chemikalien oder Elektrizität – und fehlt das nötige Fachwissen im Betrieb, müssen Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit beigezogen werden.
Vier Wege zur Umsetzung
Branchenlösung: Ein Branchenverband stellt ein erprobtes Sicherheitssystem mit Hilfsmitteln und Schulungen bereit. Der Betrieb schliesst sich an und setzt die Vorgaben um.
Betriebsgruppenlösung: Mehrere Betriebe mit ähnlichen Gefährdungen erarbeiten gemeinsam eine Lösung.
Modelllösung: Ein Anbieter stellt ein branchenübergreifendes Modell mit Unterstützung durch Fachpersonen zur Verfügung.
Individuelle Lösung: Der Betrieb baut ein eigenes System auf und zieht die nötigen Spezialistinnen und Spezialisten selbst bei.
Das 10-Punkte-System der EKAS
Unabhängig vom gewählten Weg orientiert sich ein funktionierendes Sicherheitssystem an zehn Elementen:
Sicherheitsleitbild und Sicherheitsziele
Sicherheitsorganisation
Ausbildung, Instruktion und Information
Sicherheitsregeln
Gefahrenermittlung und Risikobeurteilung
Massnahmenplanung und -umsetzung
Notfallorganisation
Mitwirkung der Mitarbeitenden
Gesundheitsschutz
Kontrolle und Audit
Häufige Schwachstellen in der Praxis
In Audits zeigen sich immer wieder dieselben Lücken: Gefährdungsermittlungen, die nach dem Erstellen nicht mehr aktualisiert werden, Massnahmen ohne klare Verantwortlichkeiten und Termine, Notfallorganisationen, die nie geübt wurden, und Sicherheitsbeauftragte, denen Zeit und Kompetenzen fehlen. Kontrollen durch die Suva oder das kantonale Arbeitsinspektorat decken solche Punkte rasch auf.
So gehen Sie vor
Eine kurze Standortbestimmung zeigt, welcher Umsetzungsweg zu Ihrem Betrieb passt und wo Handlungsbedarf besteht. Die Fachpersonen im Safiora-Netzwerk unterstützen Sie beim Aufbau eines kompletten Sicherheitssystems, bei einzelnen Prozessen wie der Gefährdungsermittlung oder mit einem unabhängigen Audit.
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